Häufig gestellte Fragen zum ersten Mal beim Frauenarzt
Das Alter spielt dabei keine Rolle. Wenn Du das Bedürfnis hast, Fragen zu stellen in Bezug auf Deinen Körper, die Sexualität, Verhütungsmethoden oder anderes, was Dich beschäftigt – dann kannst Du zu einer Frauenärztin/ einem Frauenarzt gehen.
Bei folgenden Problemen ist ein Besuch wichtig:
· Wenn Du Probleme mit der Regel hast: Wenn die Regel bis zum 16. Lebensjahr ausbleibt, wenn die Blutungen sehr unregelmäßig oder sehr stark auftreten, oder wenn Du starke Schmerzen während der Regel hast
· Wenn Du einen stark riechenden Ausfluss oder einen Juckreiz im Scheidenbereich verspürst.
· Wenn Du Schmerzen in der Brust verspürst
· Wenn Du ein Verhütungsmittel brauchst, Dich über Verhütungsmittel informieren möchtest, wenn Du befürchtest schwanger zu sein, oder wenn Du die „Pille danach“ brauchst.
Wenn Du das erste Mal in die Frauenarztpraxis kommst, wird meistens nur ein Gespräch geführt und Du kannst Dir die Praxis in Ruhe anschauen. Häufig zeigt Dir die Frauenärztin/der Frauenarzt auch das Untersuchungszimmer mit dem Untersuchungsstuhl und Du wirst feststellen, dass alles gar nicht so schlimm ist, wie Du es Dir vorgestellt hast. Selbstverständlich darf Dich Deine Mutter oder Deine Freundin oder Dein Freund zum Gespräch begleiten. Der Frauenarzt kann Dir Fragen beantworten, die Du z.B. zur körperlichen Entwicklung oder zu verschiedenen Verhütungsmethoden hast. Du kannst Deine Frauenärztin/Deinen Frauenarzt alles fragen, was Du auf dem Herzen hast. Alle Fragen sind wichtig. Am besten ist es, wenn Du vor Deinem Besuch all Deine Fragen und Ängste aufschreibst, damit Du nichts vergisst. Das erste Mal bei der Frauenärztin/beim Frauenarzt ist man nämlich meist sehr aufgeregt. Der Frauenarzt hat auch einige Fragen an Dich, z.B. wann Deine letzte Regel war, ob Du aktuell gesundheitliche Probleme hast, und ob Du schon mit einem Jungen geschlafen hast. Sollte aus einem bestimmten Grund doch eine Untersuchung durchgeführten werden, brauchst Du keine Angst zu haben. Sie dauert nicht lange und dient dazu zu schauen, ob bei Dir alles in Ordnung ist. Wenn Du noch Jungfrau bist, findet meist keine gynäkologische Untersuchung statt.
Du brauchst dich nicht speziell auf die Untersuchung vorzubereiten. Wasche Dich wie sonst auch und zieh möglichst bequeme Kleidung an, vielleicht ein langes T-Shirt, damit Du Dich auch ohne Slip nicht so nackt fühlst. Die meisten Frauen bringen auch ein paar Socken mit, damit Sie nicht barfuss über den Boden gehen müssen. Nachdem Du Dich im Umkleidebereich unten herum ausgezogen hast (auch den Slip), gehst Du zum Untersuchungsstuhl. Dieser befindet sich in der Nähe des Umkleidebereichs. Die Untersuchung findet auf dem gynäkologischen Stuhl statt. Das ist eine Art Liege, auf der Du auf dem Rücken liegst und Deine Füße links und rechts auf die am Stuhl angebrachten Stützen legst. Automatisch kann der Stuhl nach oben gefahren und nach hinten gekippt werden, damit die Frauenärztin/der Frauenarzt Deinen Unterbauch untersuchen kann. Zunächst guckt die Frauenärztin/der Frauenarzt in Deine Scheide, um den Gebärmutterhals zu sehen. Von diesem Gebärmutterhals wird in der Regel 1x pro Jahr mit einer weichen Bürste ein Abstrich entnommen, um die Zellen unter dem Mikroskop zu beurteilen („sog. Krebsvorsorge-Abstrich“). Danach tastet Deine Frauenärztin/Dein Frauenarzt mit dem Finger die Scheide ab und tastet auf den Unterbauch, um die Gebärmutter und die Eierstöcke zu beurteilen. Atme ruhig und tief und versuche Dich zu entspannen. Es wird Dir jeder Untersuchungsschritt genau erklärt. Sollte Dir etwas unangenehm sein oder sogar etwas schmerzen, dann sag sofort Bescheid. Insgesamt dauert die Untersuchung nur wenige Minuten. Eventuell möchte Deine Frauenärztin/Dein Frauenarzt anschließend noch Deine Brust untersuchen. Dann ziehst Du Dich zunächst in der Umkleidekabine unten herum wieder an und machst danach die Brust für die Untersuchung frei.
Die ganze Untersuchung dauert nicht länger als 5 Minuten. Im anschließenden Gespräch wird Dein Frauenarzt mit Dir den Befund besprechen und ggf. ein Rezept ausstellen.
Für die Verordnung der Pille gibt es keine konkrete Altersgrenze. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Pille auch schon ab dem 14. Lebensjahr erhältlich. Du kannst Deinen Frauenarzt danach fragen. Dein Frauenarzt unterliegt der Schweigepflicht. Du hast also das Recht darauf, dass er nichts über Dein Anliegen, Deine Beschwerden oder Deine Krankheit an andere Personen (z.B. Deine Eltern oder Deinen Freund) weitergibt.
Es gibt jedoch feste gesetzliche Bestimmungen:
· Bis zu Deinem 14. Lebensjahr muss die Ärztin/der Arzt Deinen Eltern auf Anfrage Auskunft geben.
· Zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr liegt es im Ermessen der Ärztin/des Arztes, ob in bestimmten Situationen Deine Eltern gebeten werden, mit in die Praxis zu kommen.
· Ab dem 16. Lebensjahr hast Du Anrecht auf absolute Vertraulichkeit.
· Wenn Deine Eltern nichts über den Besuch bei der Frauenärztin/beim Frauen-
arzt erfahren dürfen, dann sage dies in jedem Fall. Du kannst dann beruhigter
aus der Sprechstunde gehen.