Häufig gestellte Fragen beim Gynäkologen
Die Pille suggeriert dem Körper eine Schwangerschaft, indem sie dem Körper
bestimmte Hormone zuführt, die er während einer Schwangerschaft selbst pro-
duziert. Auf Grund dieser „Pseudo-Schwangerschaft“ reifen keine Eier zur Be-
fruchtung heran. Wenn keine Eier heranreifen kann auch kein Ei befruchtet wer-
den. Wird die Pille abgesetzt, fällt der Hormonspiegel im Blut und der Körper
merkt, dass er nicht schwanger ist und es kommt zur Abbruchblutung.
Die Einnahme der aller ersten Pille beginnt mit dem ersten Tag der Blutung.
Nach dem Ende der Packung setzt eine 7-tägige Pause ein, in der es zu der sog.
Abbruchblutung kommt. Nach 7 Tagen wird die nächste Pillenpackung angefan-
gen, auch wenn die Blutung noch anhält. Der Schwangerschaftsschutz ist auch
in der einwöchigen Pause gegeben. Darüber hinaus ist auch die Pilleneinnahme
im so genannten Langzyklus möglich. Hierbei wird die Pille ohne Pause einge-
nommen und es kommt dadurch nicht zur Monatsblutung und den vielleicht da-
mit verbundenen Regelbeschwerden. Welche Pillen hierfür geeignet sind, sollte
in einer individuellen Beratung beim Frauenarzt vorher besprochen werden.
Bei einer Verzögerung der Einnahme um mehr als 12 Stunden ist die Wirkung
unsicher. Nehmen Sie die vergessene Pille trotzdem so bald wie möglich ein
und fragen Sie dann Ihren Frauenarzt um Rat. Nehmen Sie eine Mini-Pille ein
(enthält nur ein Gestagen), ist die Wirkung bei einer Verzögerung von mehr als
3 Stunden nicht mehr gegeben. Fragen Sie auch hier Ihren Frauenarzt um Rat.
Verhütungsstäbchen, Verhütungs-Vaginalring, Mini-Pille,
3-Monatsspritze, Kupfer-Spirale, Hormonspirale, Kondom, spermizides Gel,
Knaus-Ogino, Diaphragma. Sprechen Sie mit Ihrer Frauenärztin / Ihrem
Frauenarzt, um die richtige Methode für Sie zu finden.
Was passiert bei der ersten Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung?
· Bei der ersten Untersuchung wird der Frauenarzt Sie nach Ihrer Krankengeschichte und besonderen Erkrankungen in der Familie fragen sowie zu eventuellen früheren Schwangerschaften und Geburten. Aufklärung über die Basis-Ultraschalle und die Möglichkeiten zur pränatalen Diagnostik.
· Er wird Sie untersuchen und meist durch Ultraschall die Schwangerschaft bestätigen.
· Der Geburtstermin wird berechnet.
· Es wird Blut abgenommen, um die Blutgruppe sowie evtl. bestehende Antiköper gegen andere Blutgruppen zu bestimmen.
· Es wird bestimmt, ob ein Schutz gegen Röteln vorliegt und ob im Blut Anzeichen für eine Lues (Syphilis) bestehen.
· Mit Ihrem Einverständnis wird auch ein HIV-Test gemacht.
· Alle diese Untersuchungen und Besonderheiten werden im Mutterpass festgehalten, dem wichtigsten Dokument in der Schwangerschaft.
Bei jedem Vorsorgetermin in der Schwangerschaft wird das Gewicht bestimmt,
der Blutdruck gemessen, der Urin auf Eiweiß, Keime und Zucker untersucht. In
gewissen Abständen wird der Eisengehalt im Blut bestimmt (Hb-Wert).
Der Arzt wird Sie untersuchen, um den Muttermund und die Größe der Gebärmutter
abzutasten. Ihre Beine werden auf Wassereinlagerungen und Krampfadern untersucht.
Frauen mit Rhesus negativem Blut erhalten in der 28.-30. Schwangerschafts-
woche eine sogenannte Anti-D-Prophylaxe in Spritzenform, die verhindern soll,
dass Sie Antikörper gegen die Blutgruppe Ihres Kindes bilden kann.
Während der gesamten Schwangerschaft werden drei Ultraschalle durchgeführt
und im Mutterpass dokumentiert.
Bis zur 28. Schwangerschaftswoche gehen Sie alle 4 Wochen zur Vorsorgeunter-
suchung, danach alle 2 Wochen. Ist Ihr Baby bis zum errechneten Geburtstermin
nicht geboren, müssen Sie alle 2 Tage zur Untersuchung. Sollten sich im Verlauf
der Schwangerschaft Besonderheiten ergeben, kann es erforderlich sein, dass Sie
häufiger zur Vorsorgeuntersuchung gehen müssen.
Zu einer Fruchtwasseruntersuchung riet man bis vor wenigen Jahren Frauen über
35 Jahre wegen des steigenden sogenannten Alters-Risikos für eine kindliche
Chromosomenstörung wie z.B. Down-Syndrom, oder Frauen in deren Familie
eine Erbkrankheit vorliegt.
Heutzutage kann man auf diese Untersuchung, die mit der Gefahr einer Fehl-
geburt verbunden ist, meist verzichten und stattdessen ein Ersttrimester-
screening, auch Nackenfaltenmessung genannt, oder einem NIPT (Nicht invasiven praenatalen Test) durchführen lassen, welche aus
einer ungefährlichen Ultraschalluntersuchung und einer Blutentnahme bei der
Schwangeren bestehen. Hiermit lässt sich das Risiko für Chromosomenstörungen
zuverlässig abschätzen und eine Entscheidung treffen, ob eine Fruchtwasser-
untersuchung trotz des Fehlgeburtsrisikos durchgeführt werden sollte. Dies ist in
den allermeisten Fällen nach einer Nackenfaltenmessung oder einem NIPT gar nicht mehr nötig.
Die Fruchtwasseruntersuchung wird, wenn sie notwendig ist, meist in der
15. — 17. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Das entnommene Fruchtwasser
wird auf Chromosomenstörungen und einige Stoffwechselstörungen untersucht,
es kann Hinweise für eine sog. Spina bifida („Offener Rücken“) zeigen und das Geschlecht des Kindes wird bestimmt. Entnommen wird das Fruchtwasser mittels einer feinen Nadel durch die Bauchdecke. Der Eingriff erfolgt unter Ultraschallsicht, so dass es zu keiner Verletzung des Babys kommen kann. Allerdings liegt das Risiko für eine evtl. ausgelöste Fehlgeburt bei 0,5 — 1%. Die Chorionzottenbiopsie kann man bereits ab der 10. Schwangerschaftswoche durchführen. Es wird Gewebe durch die Scheide oder über die Bauchdecke entnommen. Allerdings liegt das Fehlgeburtsrisiko mit 1 — 5% deutlich höher als bei der Fruchtwasseruntersuchung, so dass die Chorionzottenbiopsie nur bei dringendem Verdacht auf Erbkrankheiten durchgeführt wird.
Die Schwangerschaft dauert 280 Tage, d.h. 40 Wochen. Der Geburtstermin
wird berechnet, indem man vom ersten Tag der letzten Periodenblutung 7 Tage
zuzählt, 3 Monate abzieht und ein Jahr addiert. Weicht die Periode von einem
28-tägigen Zyklus ab, werden die abweichenden Tage zu- oder abgerechnet.
Der so errechnete Geburtstermin wird vom Frauenarzt durch Ausmessen des
Embryos im Ultraschall bestätigt oder manchmal auch korrigiert.
Bei Wechseljahrsbeschwerden oder zu früh eintretenden Wechseljahren.
Hormone beheben starke Wechselbeschwerden, schützen die Blase und die
Vaginalhaut vor Rückbildung und stabilisieren Psyche und Sexualität, sie
schützen auch den Knochen vor Osteoporose und die Gefäße vor Arteriosklerose-
bildung, sowie, wenn die Einnahme früh genug beginnt, vor späterem Bluthoch-
druck. Bei der Einnahme von Hormonen hat man ein gering erhöhtes Risiko für
Thrombosen und Embolien, welches sich aber durch eine individuelle Auswahl
des richtigen Präparates auf ein Minimalmaß reduzieren lässt. Das Risiko, durch
Übergewicht oder Rauchen an Thrombose oder Embolie zu erkranken ist deutlich
höher, als das durch die Hormone verursachte Risiko.
Falls bereits bösartige Vorläufer-Zellen einer Brustkrebserkrankung im Körper
vorhanden sind, können Hormone das Wachstum dieser Zellen beschleunigen.
Statistisch kommt es deshalb in Abhängigkeit von der Einnahmedauer zu einer
geringen Zunahme der Häufigkeit von Tumoren. Bösartige Tumore, die unter
Hormoneinnahme gewachsen sind, sind aber meist weniger aggressiv als Tumore bei Patientinnen ohne Hormonmedikation, so dass die Gefährlichkeit
abnimmt. Auch im Hinblick auf Brust-Tumore gilt: Das Krebsrisiko durch Übergewicht oder ungesunde Lebensweise, z.B. Rauchen, ist um ein vielfaches hö-
her, als das durch Hormonpräparate verursachte Risiko. Das Risiko für das Auftreten anderer Krebsarten, z.B. Gebärmutterkrebs, Eierstockskrebs oder
Darmkrebs wird durch eine Hormontherapie sogar gesenkt.
In den meisten Fällen entsteht ein Brustkrebs spontan, also ohne Vererbung der
Erkrankung. Nur bei einer familiären Häufung von Brustkrebserkrankungen der
direkten Verwandten ersten Grades, also z.B. Mutter oder Schwestern kann ein
vererbtes Brustkrebsrisiko vorliegen, welches man mit einer Genuntersuchung
nachweisen kann. Besonders wahrscheinlich ist der familiäre Brustkrebs bei Auftreten vor dem 40. Lebensjahr. Hier sollte eine eingehende Beratung der betroffenen Familienmitglieder erfolgen, um festzulegen, wie die Vorsorge durchgeführt werden sollte.
Der wichtigste Risikofaktor ist das Übergewicht, des weiteren erhöhen Bewegungsmangel, Rauchen und Alkohol nachgewiesenermaßen deutlich das Risiko,
im späteren Leben an einem Brustkrebs zu erkranken. Die Hormontherapie
zählt zwar genauso wie die Hormoneinnahme durch die Pille zu den Risikofaktoren, stellt aber ein geringeres absolutes Risiko dar, als die anderen vorher
genannten. Hier kommt es besonders auf eine individuelle Beratung und Risikoabschätzung an. Bei Patientinnen mit zusätzlichen Risikofaktoren kann es daher
sein, dass man auch von einer Hormontherapie abraten muss.
Der Nachweis, ob eine Veränderung in der Brust gut- oder bösartig ist, kann in
den meisten Fällen ohne Operation geführt werden, indem man eine Gewebeprobe im Rahmen einer so genannten Stanzbiopsie in örtlicher Betäubung unter
Ultraschallsicht entnimmt. Damit lassen sich viele unnötige Operationen
vermeiden. Wenn die Bösartigkeit jedoch bewiesen ist, ist eine Operation unumgänglich.
Heutzutage bleibt die Brust dabei häufig erhalten und es wird nur der Tumor
sowie einige wenige Lymphknoten aus der Achselhöhle entfernt (so genannte
Wächterlymphknoten). Nach einer brusterhaltenden Operation ist eine Nachbestrahlung der Brust erforderlich, um die gleiche Sicherheit wie bei einer
Entfernung der Brust zu erzielen. Eine genaue Festlegung, welche operativen
Schritte und Nachbehandlungen nötig sind, kann erst nach Abschluss aller
Voruntersuchungen stattfinden und ist immer abhängig von dem jeweiligen
Erkrankungsbild.